Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung ist ein wichtiger Baustein, um die digitale Transformation erfolgreich zu meistern. Mit dem Qualifizierungschancengesetz sowie dem Arbeit-von-morgen-Gesetz verbesserte das Land Bremen die Fördermöglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung deutlich.

Beschäftigte erhalten unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße Zugang zur Weiterbildungsförderung, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Auch die Förderungssumme wurde erhöht.

Die Agentur für Arbeit kann sowohl Zuschüsse zu den Lehrgangskosten als auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der beruflichen Weiterbildung leisten – teilweise sogar zu 100 Prozent, sodass von den Betrieben weder Lohn- noch Fortbildungskosten übernommen werden müssen. Insbesondere kleine Unternehmen und Beschäftigte ohne Berufsausbildung profitieren von der neuen Förderung.

Arbeitgeber:innen, die sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Qualifizierungschancengesetz beraten lassen möchten, erreichen die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter über ihre persönlichen Ansprechpartner:innen im gemeinsamen Arbeitgeber-Service, bzw. unter der
Servicenummer 0800 4 5555 20.


Zielgruppenspezifische Förderung und Unterstützung

Unterstützung für Frauen

Für Frauen, die ihre Beschäftigung in einer von der Coronapandemie direkt oder indirekt betroffenen Branche verloren haben (Gastronomie, Veranstaltungsbranche, Reinigungsgewerbe etc.), sollen Perspektiven in zukunftsfähigen Arbeitsgebieten eröffnet werden.
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Unterstützung bei einer Externenprüfung

Das neutrale Beratungs- und Coachingangebot unterstützt sowohl Arbeitslose als auch Beschäftigte, die über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügen - wohl aber über ausreichende berufliche Vorerfahrungen, um mit einer passgenauen Begleitung den Weg zu einer erfolgreichen Externenprüfung zu schaffen.
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