Zuschuss für Betreuungskosten, wenn Mitarbeitende beruflich verreisen müssen
Selbst wenn Kinderbetreuung oder Pflege grundsätzlich organisiert sind, kommt es immer wieder zu Ausnahmen oder besondere Situationen. Kongresse, Tagungen, Forschungsreisen – AWI-Angestellte sind viel unterwegs. „Wenn jemand beruflich verreist und darum eine zusätzliche Betreuungs- oder Pflegekraft in Anspruch nehmen muss, dann kann man einen Zuschuss zu den zusätzlichen Kosten beantragen. Gerade für Alleinerziehende bedeutet das eine große Hilfe, damit sie an einem Kongress teilnehmen können“, sagt der Leiter des Familienbüros.
Unterstützung für internationale Mitarbeitende
Hilfe vom Familienbüro gibt es auch in anderen Fragen: So werden zum Beispiel internationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Wohnungssuche unterstützt oder wenn sie Probleme mit ihren Vermietern haben. Auch bei Elterngesprächen in Kita oder Schule werden sie auf Wunsch begleitet, damit es keine sprachlichen Missverständnisse gibt.
Hebold-Heitz hat allerdings die Erfahrung gemacht, dass es nicht damit getan ist, die Angebote auf die Webseite zu stellen. „Wir müssen gezielt und über mehrere Kanäle kommunizieren, damit die Informationen zur Familienunterstützung auch tatsächlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ankommen.“ Ein Infotag für alle 35 Sektionsleiterinnen und -leiter lässt sich kaum realisieren – schließlich ist immer jemand unterwegs. Also besuchen Hebold-Heitz und Föllscher jede Führungskraft einzeln und sprechen mit ihnen über die Angebote des Familienbüros, damit diese die Informationen an ihre Angestellten weitergeben – grundsätzlich und vor allem im Bedarfsfall. „Wenn es um Kommunikation und Information geht, ist es sinnvoller für uns, das persönliche Gespräch zu suchen als einfach Formulare und Flyer zu verteilen.“
Aufgrund seiner umfangreichen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist das AWI seit 2005 mit dem Audit Beruf und Familie zertifiziert.