Finanzielle Unterstützung

Aufstiegs-BAföG und Aufstiegsfortbildungsprämie

Wer eine Aufstiegsfortbildung (z. B. zum/zur Meister:in, Techniker:in, Fachwirt:in oder Erzieher:in) anstrebt, kann eine Förderung der Maßnahmekosten (i .d. R. die Teilnahmegebühren) sowie der Unterhaltskosten (nur bei Vollzeitmaßnahmen) beantragen. Grundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), für das das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verantwortlich ist. Der Landesanteil an den Kosten wird von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa getragen. Die Förderungsbedingungen sind auf der Website des Aufstiegs-BAföG zu finden.

Wer eine Aufstiegsfortbildung im Sinne des AFBG erfolgreich abgeschlossen hat und in den letzten sechs Monaten vor dem Datum des Prüfungszeugnisses entweder seinen Erstwohnsitz oder den Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Land Bremen hatte, erhält zusätzlich aus Mitteln der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie in Höhe von 4.000 Euro. Die genauen Prämienbedingungen sowie Hinweise zum Antragsverfahren erhalten Sie in der Produktinformation der NBank.

Qualifizierungsbonus

Das Landesprogramm „Qualifizierungsbonus“ ermöglicht es Menschen im SGB II-Bezug, die sich in einer Umschulungsmaßnahme befinden, mit einem 150-Euro-Qualifizierungsbonus auszustatten. Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa betreut in Zusammenarbeit mit den Jobcentern in Bremen und Bremerhaven das Modellprojekt, das mit dem BMAS im Jahr 2019 beschlossen und über die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds finanziert wird. Damit soll die Motivation, die Umschulung erfolgreich zu beenden, erhöht werden. Nicht möglich ist es, den Qualifizierungsbonus des Landes Bremen parallel zur Bildungsprämie des Bundes zu erhalten.

Rund 98 % der Umschulenden, die in bislang in eine abschlussbezogene Umschulung eingetreten sind, haben den Qualifizierungsbonus des Landes gewählt, weil damit über die gesamte Laufzeit monatlich nicht anrechenbares Einkommen (keine Anrechnung auf die Leistungen zum Lebensunterhalt nach den SGB II) erzielt wird. Die Gesamtsumme der Bonuszahlungen liegt in der Regel (24 Monate à 150 Euro) über der möglichen Bundesförderung. Der Umschulende kann wählen, ob er die Förderung des Bundes (bei bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung) oder der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa und somit den monatlichen Qualifizierungsbonus des Landes Bremen erhalten möchte.

Ansprechperson

Der Qualifizierungsbonus kann über die/den Fallmanager:in beim Jobcenter beantragt werden.


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