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Mit Steuern lenken: Eine neue Energiebesteuerung für die EU

Ein Taschenrechner, eine Brille, Dokumente und Bargeld liegen auf einem Schreibtisch

Mit einer Überarbeitung der Richtlinie über die Energiebesteuerung will die Europäische Kommission wichtige Schritte auf dem Weg zur Klimaneutralität gehen.

Die Europäische Union hat sich verpflichtet, bis 2030 ihre Emissionen um 55% gegenüber 1990 zu senken. Damit dies gelingen kann, müssen in nahezu allen Politikbereichen Veränderungen auf den Weg gebracht werden. Ein Teil des sogenannten „Fit-für-55“-Pakets, also dem Plan der Europäischen Kommission zur Erreichung dieses Ziels, ist die Überarbeitung der Regelungen zur Energiebesteuerung, d.h. etwa von Benzin, Diesel oder Kerosin. Der Gedanke dahinter: Abgaben, die neben einem Einnahme- auch einen Lenkungszweck erfüllen, setzen wichtige Anreize für die CO2-Reduzierung. Diesen Zweck erfüllt die Richtlinie in ihrer heutigen Form aber nur noch unzureichend.

Die aktuelle Lage

Die Richtlinie über die Energiebesteuerung von 2003 setzt einen Rahmen für die Steuern auf Kraftstoffe, Heizstoffe und Strom. Dafür gibt es fest definierte Mindeststeuersätze. Mitgliedstaaten können höhere Steuern auf einzelne Energieträger setzen, dürfen jedoch nicht unterhalb dieser Mindestsätze besteuern.

In der Realität liegen die Steuersätze mittlerweile meist weit darüber, auch in Deutschland. Auch deshalb gilt die bisherige Richtlinie als überholt und wenig wirksam, wenn es darum geht, die Klimaziele der Europäischen Union zu erreichen. Zudem richten sich die Mindeststeuersätze bislang nicht nach dem Energiegehalt oder den Auswirkungen auf die Umwelt; auch zur Steigerung der Energieeffizienz, die zum Erreichen dieser Ziele essentiell ist, leistet die Richtlinie in ihrer jetzigen Form keinen positiven Beitrag. Und nicht zuletzt ist die Höhe der Mindeststeuersätze de facto gesunken, da diese nicht an die Inflation angepasst wurden – zudem ist in den Mitgliedstaaten ein komplexer Flickenteppich aus Steuerbefreiungen und -ermäßigungen entstanden.

Die vorgeschlagenen Überarbeitungen

Mit ihrem neuen Vorschlag möchte die Kommission Strom, Kraftstoffe und Heizstoffe nun entsprechend ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Bürger besteuern, um eine zielgenauere Bepreisung sicherzustellen. Umweltfreundliche Energieträger wie BioFuels oder Strom aus erneuerbaren Energien sollen damit im Vergleich zu z.B. Benzin oder Erdgas attraktiver werden, um den Wechsel hin zur Nachhaltigkeit zu beschleunigen.

Dazu sollen in einem ersten Schritt alle Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen abgeschafft werden, die umweltschädliche Energieträger bevorzugen und damit falsche Anreize setzen. So ist der See- und Luftverkehr etwa bislang vollständig von der Mindestbesteuerung ausgenommen. Dies soll sich mit der neuen Richtlinie ändern.

Das alte Besteuerungssystem soll durch ein einheitliches System von Besteuerungsgruppen ersetzt werden, das sich an zwei Kennwerten orientiert: dem Energiegehalt und der Umweltverträglichkeit. Ziel ist, dass die umweltschädlichsten Kraftstoffe am höchsten besteuert werden. Die Einordnung der verschiedenen Energieträger in unterschiedliche Kategorien und die damit verbundenen Mindeststeuersätze erfolgt durch die EU, die Mitgliedstaaten müssen dieses System dann umsetzen. Damit diese Mindestsätze auch langfristig wirken, werden sie an die aktuellen Preisniveaus angepasst und jährlich aktualisiert.

Ausnahmen von diesen Mindestsätzen kann es in Zukunft nur noch für bestimmte Energieträger geben, zum Beispiel für Strom aus erneuerbaren Energien oder nachhaltige Kraftstoffe. Hiermit bleibt den Mitgliedstaaten ein Spielraum, um die Energiewende zu gestalten.

Die sozialen Auswirkungen

Ein starkes Argument gegen höhere Energiebesteuerung sind häufig potentiell negative soziale Auswirkungen. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen und Unternehmen, die von fossilen Energieträgern abhängig sind, kann die Mehrbesteuerung eine hohe Belastung bedeuten. Daher betont die Kommission, dass die Einnahmen aus der neuen Besteuerung auch dem sozialen Ausgleich dienen sollen. So sollten Mitgliedstaaten die Besteuerung von Arbeit symmetrisch senken oder auch direkte pauschale Zahlungen als Ausgleich für Mehrbelastungen nutzen. Zusätzlich sollen die Mittel des europäischen Klimasozialfonds dabei helfen, die Effekte abzufedern.

 

Mehr Informationen zu der geplanten Überarbeitung gibt es hier. Einen Überblick über das Fit für 55 Paket findet sich hier.

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