Zum Menü Zum Inhalt Zur Fußzeile
Leichte Sprache / Deutsche Gebärdensprache

Der Europäische Ausschuss der Regionen unterstützt die Städte und Regionen der EU bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie

Logo vom Europäischen Ausschuss der Regionen

Quelle: Ausschuss der Regionen

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen der Europäischen Union und ihren lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Angesichts der derzeitigen Krise will er mit einem Aktionsplan die Regionen und Städte unterstützen, informieren, einbinden und vertreten, denn sie sind bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie besonders ge­fordert.

Der Aktionsplan des AdR soll folgendes bewirken:

1) Stärkung der EU-Unterstützung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaf­ten im Gesundheitssektor durch die Forderung nach einem EU-Notfallmechanismus im Gesundheitsbereich;

2) Einrichtung einer Plattform für den Austausch, die Zusammenarbeit und die Erleich­terung der gegenseitigen Unterstützung zwischen Städten und Regionen in der gesamten EU;

3) Einholung konkreter Rückmeldungen der lokalen und regionalen Ebene zu der Frage, wie die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte der Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Menschen und ihre lokalen Gemeinschaften bewältigt werden können;

4) regelmäßige Versorgung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit praktischen Informationen über die Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Krise;

5) Erleichterung einer Überprüfung der praktischen Umsetzung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vor Ort sowie Sammlung von Fakten durch die Mitglie­der auf der Grundlage der Erfahrungen auf lokaler und regionaler Ebene mit dem Ziel, die EU-Politik zu verbessern („Policy Health Check“).

Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter:

https://cor.europa.eu/en/news/Pages/COVID-19-EU-Committee-of-regions-to-launch-an-exchange-platform.aspx

Der AdR wurde 1994 mit der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht eingerichtet. Er ist ein beratendes Gremium der EU, seine aktuell 329 Mitglieder sind gewählte Regional- und Kommunalvertreter*innen. Mit dem AdR soll gewährleistet werden, dass die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften zu Absichten und Vorschlä­gen der EU gehört werden, die für sie von unmittelbarem Interesse oder für deren Umsetzung sie selbst zuständig sind.

Lesen Sie auch:

2. Juni 2023

EU-Pflicht zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung – Schritt für Schritt zum ersten Report

Ab dem Jahr 2024 müssen Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte nach neuen EU-Standards erstellen. Dazu verpflichtet sie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU. Die neuen EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards betreffen […]
2. Mai 2023

Greenwashing in der EU beenden: Ein komplexes Thema

Von Leonie Wilkens & Dr. Martina Hilger „Greenwashing“ (Grünfärberei) beschreibt grundsätzlich nebulöse, nicht überprüfbare und oft nichtzutreffende Angaben zur Umweltfreundlichkeit eines Produktes oder einer Dienstleistung
6. April 2023

Europäisches Jahr der Kompetenzen startet am 9. Mai

Von Pelin Kiyikci 2023 ist das Europäische Jahr der Kompetenzen. Offiziell beginnt es am 9. Mai, dem Europatag, mit einem Festival und endet am 8. Mai […]