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Leichte Sprache / Deutsche Gebärdensprache

Antragsformular für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten ab 2.4. abends verfügbar

Der Bund hat Haushaltsmittel in Höhe von 50 Milliarden Euro für Soloselbständige, kleine Unternehmen und Freiberufler zur Verfügung gestellt.
Bremen wird die neue Richtlinie zur Umsetzung des Bundesprogrammes am 2. April ermöglichen.

Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Es werden maximal 9.000 Euro für Betriebe bis 5 Mitarbeitern und maximal 15.000 Euro für Betriebe mit bis 10 Beschäftigten für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten ausgezahlt. Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich, eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen.Der Zuschuss wird bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Der Zuschuss ist grundsätzlich steuerpflichtig, aber wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht wird, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig. Die Antragstellenden müssen im Landes- wie auch im Bundesprogramm glaubhaft versichern, dass sie sich durch die Corona-Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.Im Land Bremen wird das Bundeszuschussprogramm für Unternehmen über die BAB und für Bremerhavener Unternehmen über die BIS zur Verfügung gestellt.

Um der Vielzahl von Anträgen schneller gerecht werden zu können, hat die Task Force der BAB die Kapazitäten deutlich aufgestockt und wird in Kürze eine digital unterstützte Antragstellung ermöglichen.
Sie arbeitet mit Hochdruck an der technischen Umsetzung und wird heute Abend (2.4.2020) das Antragsformular für das Bundeszuschussprogramm auf der Seite der Taskforce zur Verfügung stellen.

Die Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten wird ab heute ausschließlich über das Bundesprogramm umgesetzt.Anträge, die bereits für das Landeszuschussprogramm gestellt wurden, werden von der Task Force auch im Rahmen des Bundeszuschussprogrammes geprüft. Eine erneute Antragstellung im Rahmen der Bundesförderung ist nicht erforderlich, da die vorliegenden Anträge automatisch in das Bundesprogramm überführt werden.