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Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Spielzeugfiguren auf einer Europaflagge. Ein Mann sitzt auf einem hohen Stapel Euro-Münzen, eine Frau steht daneben mit einem nur halb so hohen Stapel Münzen.

Europäische Kommission schlägt Richtlinie für mehr Lohntransparenz vor

Am 8. März ist internationaler Frauentag. Auf der ganzen Welt wird heute auf die Notwendigkeit hingewiesen, weiterhin für die vollständige Gleichheit von Frauen und Männern einzutreten. Denn noch immer werden Frauen benachteiligt, auch bei uns in Europa. So bekommen sie beispielsweise im Durchschnitt weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen für gleichwertige Arbeit. Dieses geschlechtsspezifische Lohngefälle beträgt in der EU 14,1%. In Deutschland liegt es mit 19,2% sogar deutlich darüber. (Quelle: Eurostat https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/sdg_05_20/default/table?lang=de)

Um dieser diskriminierenden Praxis entgegenzutreten hat die Europäische Kommission am 4. März einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie über Lohntransparenz vorgelegt. Denn nur wer weiß, wie hoch das durchschnittlich gezahlte Entgelt für gleichwertige Tätigkeiten ist, kann das Recht auf Lohngleichheit durchsetzen. Die Kommission schlägt vor, dass Arbeitnehmer:innen das Recht erhalten sollen, das durchschnittlich für ihre Tätigkeit im Unternehmen gezahlte Entgelt zu erfahren. Bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung sollen sie ein Recht auf Entschädigung einschließlich Gehaltsnachzahlungen haben. Außerdem sollen Klagen von Einzelpersonen sowie Sammelklagen gegen Lohndiskriminierung ermöglicht werden.

Der Grundsatz der gleichen Entlohnung bei Gleichwertiger Arbeit von Männern und Frauen wurde bereits 1957 in den Römischen Verträgen, den Gründungsdokumenten der heutigen EU, festgeschrieben, und ist bis heute in Artikel 157 des Vertragen über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu finden. Die EU hat das Recht und die Aufgabe, diesen Grundsatz durchzusetzen. Der Vorschlag der Kommission bildet den Auftakt des Gesetzgebungsverfahrens. Der Rat der EU und das Europäische Parlament werden darüber beraten. Am Ende der Verhandlungen steht eine EU-Richtlinie, die dann von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss.

Weitere Informationen zum Vorschlag der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_881

Was die EU sonst noch für die Gleichstellung von Frauen und Männern leistet, können Sie in diesem Artikel von 2020 nachlesen: https://www.bremen-innovativ.de/2020/04/die-eu-und-die-gleichstellung-der-geschlechter-ein-erfolgsmodell-seit-1957/

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