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Leichte Sprache / Deutsche Gebärdensprache

Erklärung des Europäischen Ausschusses der Regionen zur COVID 19-Pandemie

Logo vom Europäischen Ausschuss der Regionen

Quelle: Ausschuss der Regionen

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat eine Erklärung zum Thema „Lokale und regionale Gebietskörperschaften als Akteure der europäi­schen Reaktion auf die COVID-19-Krise“ verabschiedet. Darin lobt er das außerge­wöhnliche Verantwortungsbewusstsein der europäischen Bürgerinnen und Bürger und zollt insbesondere den Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesektor besondere Anerken­nung.

Unter anderem begrüßt der AdR in seiner Erklärung den „Gemeinsamen europäischen Fahrplan für die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID 19“, da darin darauf hingewiesen wird, wie wichtig es ist, den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs-, und Kapitalverkehr so bald wie möglich wiederherzustellen.

Weiterhin unterstreicht er die Notwendigkeit eines ambitionierten Aufbauprogramms auf der Grundlage von Solidarität, nachhaltigem Wachstum und Resilienz, damit die EU die COVID 19-Krise erfolgreich bewältigen kann. Im Mittelpunkt dieses EU-Aufbauprogramms müssen die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Ent­wicklung, der europäische Grüne Deal und die europäische Säule sozialer Rechte stehen, um die Krise auch als Chance für die dringende Eindämmung des Klimawandels und die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territori­alen Zusammenhalts in der EU zu nutzen.

Daneben betont er, dass die Mitgliedstaaten auch in den Zeiten der COVID 19-Pandemie verpflichtet sind, die Werte der EU zu achten, einschließlich Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, und die EU-Verträge, die EU-Rechtsvorschriften sowie die Charta der Grundrechte einzuhalten.

Der vollständige Text der Erklärung (Entwurf) ist hier abrufbar.

Der Europäische Ausschuss der Regionen

Der AdR wurde 1994 mit der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht eingerichtet. Er ist ein beratendes Gremium der EU, seine aktuell 329 Mitglieder sind gewählte Regional- und Kommunalvertreter*innen. Mit dem AdR soll gewährleistet werden, dass die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften zu Absichten und Vorschlä­gen der EU gehört werden, die für sie von unmittelbarem Interesse oder für deren Umsetzung sie selbst zuständig sind.

Im AdR sind derzeit zwei Mitglieder aus Bremen vertreten: MdBB Antje Grotheer (SPD) und MdBB Henrike Müller (Grüne). Stellvertretende AdR-Mitglieder sind Cindi Tuncel (Linke) und Susanne Grobien (CDU) – auch diese beiden sind Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft.

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