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Leichte Sprache / Deutsche Gebärdensprache

Programm zur Förderung von Liefergemeinschaften

In Bremen und Bremerhaven entstehen aktuell viele kreative Ideen, um trotz der Schließung der Einzelhandelsgeschäfte, die Kundinnen und Kunden unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften mit Waren zu beliefern. Diese lokal orientierten Angebote sind einerseits für die Versorgung der Bevölkerung wichtig. Andererseits generieren die Unternehmen mit diesen Lieferangeboten einen, wenn auch häufig deutlich geringeren Umsatz als üblich, der in der wirtschaftlich schwierigen Situation gleichwohl hilfreich ist.

Im besonders durch die Corona-Krise betroffenen Einzelhandel sind daher kurzfristig weitere Maßnahmen erforderlich, um insbesondere den vielen kleineren Geschäften, die bislang nicht über etablierte Onlineangebote mit angeschlossenen Lieferservices verfügen, in dieser schwierigen Zeit aktiv zu unterstützen.

Mit dieser Förderung wird insbesondere dem kleinteiligen inhabergeführten Einzelhandel in den Zentren und den Stadt- und Ortsteilen eine zusätzliche Unterstützung gegeben, um die aktuell hohen Einnahmeausfälle zumindest ein wenig zu kompensieren. Gleichzeitig werden hiermit die Digitalisierungskompetenzen des lokalen Einzelhandels gestärkt.

Bei der Förderung von Lieferservices handelt es sich um eine einmalige Projektförderung von maximal 10.000 € je Antragsteller. Bei einer Gesamtfördersumme von 250.000 € für das Land Bremen können damit mindestens 25 Liefergemeinschaften in Bremen und Bremerhaven gefördert werden.

Anträge können formlos nach Ostern von Werbegemeinschaften, Vereinen, Initiativen und Zusammenschlüssen von Händlern bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa gestellt werden (christel.luebben@wah.bremen.de).

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