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Neue Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

EU will Teilhabe und Selbstbestimmung verbessern

Die Europäische Kommission hat am 3. März 2021 die Strategie für die Rechte der Menschen mit Behinderungen 2021-2030 veröffentlicht und damit ihr Engagement für eine Union der Gleichheit unterstrichen. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen aus den Jahren 2010 bis2020.

Im Rahmen ihrer Kompetenzen kann die EU in den meisten betroffenen Themenfeldern keine rechtlichen Vorschriften machen, sondern die Bemühungen der Mitgliedstaaten lediglich unterstützen und koordinieren. Ausdrückliches Ziel der Kommission ist es demnach auch, den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu helfen, ohne dafür neue EU-weite Vorschriften zu erlassen.

In den kommenden zehn Jahren will die Europäische Kommission im Rahmen der Strategie in den folgenden Themenbereichen tätig werden:

  • Barrierefreiheit: Hier kündigt die EU-Kommission an, im Jahr 2022 ein Ressourcenzentrum „Accessible EU“ einzurichten, um eine Wissensbasis mit Informationen und bewährten Verfahren zur Barrierefreiheit in allen Bereichen aufzubauen. Im Rahmen der EU-Zuständigkeit verweist die Kommission auf abgeschlossene Legislativvorhaben wie den Rechtsakt zur Barrierefreiheit (im digitalen Bereich) sowie die Fahrgastrechterichtlinie.
  • EU-Rechte: Um allen Menschen das Recht auf Freizügigkeit und Teilhabe am politischen Leben zugänglich zu machen, will die Europäische Kommission bis Ende 2023 einen Europäischen Behindertenausweis für alle EU-Länder vorschlagen, der die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern soll. Ein Pilotprojekt mit acht teilnehmenden Mitgliedstaaten wird derzeit ausgewertet. Außerdem will die Kommission koordinierend und beratend tätig werden, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Wahlen zu gewährleisten. Bis 2023 will die Kommission über das europäische Kooperationsnetz für Wahlen in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Leitlinien zur guten Wahlpraxis erstellen. Demokratische Teilhabe von Menschen mit Behinderung soll auch über das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ gefördert werden.
  • Unabhängige Lebensführung und Autonomie: Das Recht auf unabhängige Lebensgestaltung sowie auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gilt für alle. Menschen mit Behinderungen werden Selbstbestimmung und Teilhabe aber oftmals erschwert. Darum will die Europäische Kommission bis 2023 Empfehlungen entwickeln, wie die Mitgliedstaaten allen Menschen ein unabhängiges Leben und die Inklusion in die Gemeinschaft bieten können. Die Mitgliedstaaten werden von der Kommission aufgefordert, die De-Institutionalisierung voranzutreiben, mehr Sozialwohnungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen und das Problem der Obdachlosigkeit unter Menschen mit Behinderungen anzugehen.
  • Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Die Strategie verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen vor jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt zu schützen sowie Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang in den Bereichen Justiz, Bildung, Kultur, Sport und Tourismus zu gewährleisten. Auch erwartet die EU-Kommission, dass in den Mitgliedstaaten ein gleichberechtigter Zugang zu allen Gesundheitsdiensten und zum Arbeitsmarkt sichergestellt ist. Dazu will sie unter anderem eine Studie zu Verfahrensgarantien für schutzbedürftige Erwachsene in Strafverfahren initiieren, einen „Instrumentenkasten“ für Inklusion in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung herausgeben und durch die Auszeichnung „Europäische Hauptstadt des intelligenten Tourismus“ die Entwicklung des barrierefreien Tourismus vor allem in den Städten fördern.
  • Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit: Auch in ihren Außenbeziehungen soll die Europäische Union für die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen eintreten. So sollen beispielsweise die EU-Delegationen in den Partnerländern die Ratifizierung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützen.

 

Mehr Infos auf der Website der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_810

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