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Leichte Sprache / Deutsche Gebärdensprache

Der Brexit ist vollzogen – und jetzt?

Eine Fotomontage in der die Britische und die Europäische Flagge übereinander gelegt wurden

Informations- und Unterstützungsangebote für Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2021 wird das Verhältnis der Europäischen Union mit dem Vereinigten Königreich durch ein umfangreiches Handels- und Kooperationsabkommen geregelt. Es enthält eine Fülle von Vorgaben, die insbesondere die wirtschaftliche Zusammenarbeit betreffen.

  • So sieht das Abkommen für den Warenverkehr eine Freihandelszone ohne Zölle oder Kontingente vor.
  • Allerdings müssen alle Waren den Ursprungsregeln („wirtschaftliche Staatszugehörigkeit“) entsprechen, den Vorschriften und Standards der einführenden Vertragspartei genügen und unterliegen den jeweiligen Zollformalitäten – auch ohne Zölle oder Kontingente wird der Handel also weniger reibungslos verlaufen als zuvor.
  • Für einige Branchen wie z.B. die Automobilindustrie haben die Vertragsparteien im Abkommen wiederum spezifische Vereinbarungen
  • Im Bereich der Dienstleistungen sind Dienstleistungserbringer nun nicht mehr automatisch berechtigt, ihre Leistungen im jeweils anderen Gebiet anzubieten.
  • Erworbene Berufsqualifikationen müssen Bürger*innen von jetzt an im jeweils anderen Staatsgebiet anerkennen lassen.
  • Und auch jeglicher Personenverkehr unterliegt nun den für alle Drittstaatsangehörigen bestehenden Einwanderungsvorschriften der EU bzw. des VK

Damit sind nur einige der auffälligsten neu entstandenen Einschränkungen genannt.

Durch diese vereinbarten Regelungen ergeben sich für alle Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich unterhalten, kurzfristig erhebliche Veränderungen. Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, ist sich dieser Situation bewusst: „Alle Bremer Unternehmen, die Handel mit dem Vereinigten Königreich betreiben, mussten sich durch die späte Einigung buchstäblich von heute auf morgen mit den neuen Formularen, Regelungen und Verfahren auseinandersetzen. Das ist in diesen herausfordernden Zeiten eine weitere Belastung, mit der die Firmen umgehen müssen. Die ersten Wochen haben gezeigt, dass die Zusammenarbeit mit den britischen Partnern im alltäglichen Geschäft nicht einfacher wird. Aber wenn die ersten Unwägbarkeiten hoffentlich überwunden sind, sollten wir uns darauf konzentrieren, das neue Verhältnis zum Vereinigten Königreich positiv zu gestalten.“

Als ein Beitrag zur Unterstützung in dieser komplizierten Anfangsphase haben wir an dieser Stelle relevante Informationen für Unternehmen im Zusammenhang mit dem Handels- und Kooperationsabkommen zusammengestellt. Die Anforderungen unterscheiden sich natürlich erheblich – je nach Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, oder abhängig davon, in welcher Form Waren oder Dienstleistungen gehandelt werden.

Im Übrigen ist die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH mit ihrer internationalen Marke Bremen Invest seit dem 01. Januar 2021 mit einer Repräsentanz in London vertreten, um Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich für eine Ansiedlung in Bremen zu gewinnen, für Bremen als Wirtschaftsstandort und Tourismusdestination zu werben und insgesamt die gegenseitigen Handelsbeziehungen zu stärken.

Die Europäische Kommission hat Mitte Januar 2021 ihren Vorschlag für eine sogenannte Brexit Anpassungsreserve („Brexit Adjustment Reserve“) vorgelegt, die zur Abfederung der negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten und Sektoren beitragen soll. Sie soll in näherer Zukunft Unterstützung für Unternehmen und Arbeitsplätze in den betroffenen Sektoren sowie Hilfe für Regionen und lokale Gemeinschaften bieten. Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa befindet sich derzeit in Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium und europäischen Gremien bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Unterstützung und den sich daraus ergebenden Unterstützungsmöglichkeiten in Bremen.“]

Insgesamt liegen spezifische Informationen zu vielen Bereichen vor, auf die wir hier gerne hinweisen möchten:

Zoll- und außenrechtliche Fragen sowie Anfragen zu Dienstleistungen und Mitarbeiterentsendung können direkt mit dem Länderreferat UK unter 0421-3637-237 oder schriftlich an strothmann@handelskammer-bremen.de kommuniziert werden.

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