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Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung

Zum 1. Mai 2020 ist die Richtlinie zur Bundesförderung von Produktionslagen persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte in Kraft getreten. Ziel der Förderprogramms ist die Sicherstellung der ausreichenden Verfügbarkeit von persönlichen und medizinischen Schutzausrüstungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Im ersten Schritt werden mit der Förderrichtlinie Schutzausrüstung Investitionen in den Auf- und Ausbau von Anlagen zur Produktion von Filtervlies im Meltblown-Verfahren gefördert (30% der der förderfähigen Ausgaben, bis 10 Mio. EUR je Unternehmen).

Gegenstand der Förderung: Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies, das im Meltblown-Verfahren hergestellt wird und die Qualitätsanforderungen als Vorprodukt für eines der nachfolgend aufgeführten Produkte erfüllt:

  • Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel »FFP2«
  • Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel »FFP3«
  • Medizinische Gesichtsmasken

Die Unternehmen verpflichten sich die geförderte Anlage bis mindestens 31. Dezember 2023 zweckentsprechend zu betreiben sowie die Produktion bis zum 31. Dezember 2020 aufzunehmen.

Anträge können bis zum 30. Juni 2020 schriftlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Mehr Informationen unter finden Sie auf den Seiten der BAFA.