Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

Digitalisierung ist komplex. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) benötigen Hilfe dabei. Denn die vielen Themengebiete der Digitalisierung, wie Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud, sind schwer zu überblicken. Das schafft kaum ein Unternehmen alleine. Deshalb gibt es jetzt das „Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0“. Geprüfte Unternehmensberater schauen sich die Prozesse Ihres Unternehmens an und überlegen gemeinsam mit den Mitarbeitern und der Geschäftsleitung, was sich verbessern lässt. Denn gemeinsam kann man die Digitalisierung schaffen.

Berater unterstützen Sie in der Digitalisierung!

Die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, die BAB-Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven und das Land Bremen unterstützten Unternehmen dabei. Eine Beratung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro gefördert. So fällt es Unternehmen leichter, den ersten Schritt in die digitale Zukunft zu gehen.

Die Förderung

Die Auswahl eines Beraters ist einfach. Überlegen Sie, auf welchen Gebieten Sie eine Unterstützung benötigen. Wir haben dazu ein paar Themengebiete aufgelistet (siehe unten). Klicken Sie die entsprechenden Kompetenzen an und Sie erhalten eine Auswahl. Dann können Sie Kontakt mit dem Berater aufnehmen. Die Auswahl ist jedoch nicht auf die Internetseite beschränkt, auf Antrag sind auch andere Digitalberater für eine Förderung zulässig. Diese müssen vor einer Förderung allerdings geprüft und in die Auswahl aufgenommen werden. Gerne helfen die Experten der BIS und des Landes Bremen Ihnen bei der Wahl Ihres passenden Beraters weiter.

So beantragen Sie die Förderung

Vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung reichen Sie einen Antrag auf Förderung ein. Diesen können Sie unter digitalisierung@wae.bremen.de, unter wirtschaft@bis-bremerhaven.de oder unter der Telefonnummer 0421 9600 316 anfordern. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid) erteilen Sie einen Auftrag an den Dienstleister. Sie dokumentieren die Auswahl des Dienstleisters aus dem Pool. Im Anschluss an das abgeschlossene Beratungsprojekt erstatten wir Ihnen den förderfähigen Anteil. Förderfähig sind ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven.