Ausbildungsfonds des Landes Bremen

Um die Situation der Ausbildung in Bremen zu verbessern, hat der Senat den Ausbildungsunterstützungsfonds beschlossen. Dieser Fonds wird ein wichtiges Instrument sein, um Jugendliche in der Ausbildung zu unterstützen, zu fördern und gleichzeitig vor allem kleine Unternehmen zu entlasten, die den Großteil der Ausbildungen übernehmen. Der Bedarf an Fachkräften wird weiter zunehmen, daher muss eine möglichst breite Zielgruppe für die Ausbildung gewonnen werden. Die Basis einer zukunftsgerichteten Fachkräftesicherung ist die duale Berufsausbildung. Um diese zu stärken, sollen sowohl die Potenziale junger Menschen mit schwierigen Startbedingungen als auch kleine Betriebe mit gezielten Maßnahmen unterstützt werden.

Zum Ausbildungsunterstützungsfonds gibt es viele Debatten im Land. Oft sind diese geprägt von falschen Bildern und Informationen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, wie der Fonds funktioniert und die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website des Ausbildungsfonds: www.ausbildungsfonds-bremen.de

Hier finden Sie die Pressemitteilungen zum Thema

Presse­mitteilungen

Informationen zum Ausbildungsunterstützungsfonds

Welche Arbeitgeber:innen / Betriebe müssen sich melden?
Alle im Land Bremen ansässigen Arbeitgeber:innen.

Wann müssen sich Betriebe melden?
Jeweils bis zum 28.02. eines Kalenderjahres.

Was müssen Betriebe melden?
Der Fonds erzeugt nur einen geringen Aufwand für Betriebe. Es müssen in der Regel nur zwei Kerndaten gemeldet werden, die den Betrieben bereits vorliegen:

  1. Arbeitnehmer:innenbruttolohnsumme des Vorjahres: Die Abgabe wird anhand der Arbeitnehmer:innenbruttolohnsumme der Arbeitgeber:innen bestimmt. Die Informationen zur Berechnung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  2. Anzahl der Auszubildenden: Der Rückerstattungsanspruch wird anhand der Anzahl der Auszubildenden festgelegt. Die Informationen zur Berechnung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  3. Ggf. Nachweis über die Beteiligung an einem bereits bestehenden Ausgleichsfonds.
  4. Ggf. Antrag auf Berücksichtigung von wirtschaftlichen Härten (z.B. Insolvenz)

Es wird eine bedienungsfreundliche digitale Eingabemöglichkeit für die Daten zur Verfügung gestellt.
Alternativ werden übersichtliche Formulare für die schriftliche Übermittlung zur Verfügung gestellt, falls man die digitale Möglichkeit nicht nutzen möchte.

In den folgenden Beispielen wird dargestellt, wie Arbeitgebende ihre Eingaben zum Landeausbildungsunterstützungsfonds tätigen können:

Herr Rechmann ist Geschäftsführer einer kleinen IT-Firma in Horn. Sein Unternehmen hat 9 sozialversicherungspflichte Mitarbeitende und 2 Auszubildende. Da Hr. Rechmann mit seinem Unternehmen im Land Bremen ansässig ist, muss er die Angaben für den Ausbildungsunterstützungsfonds bereitstellen.
Also setzt er sich am 01.02. an seinen Schreibtisch, ruft die zur Verfügung gestellte Eingabemaske auf und trägt die Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Vorjahres, die er aus seinen Betriebsdaten ablesen kann, in die Maske ein. Als direkte Rückmeldung sieht er, dass die Bagatellgrenze (in diesem Jahr) für ihn nicht greift. Danach meldet er seine zwei Auszubildenden und stellt damit gleichzeitig den Antrag auf Rückerstattung von 2500 Euro pro Azubi (Kostenausgleich).
Nachdem er seine Daten noch einmal überprüft hat, schickt er sie per Mausklick ab und erwartet den entsprechenden Bescheid zur Prämie.
Frau Meier ist Inhaberin eines kleinen Handwerkbetriebs in Bremen mit zwei sozialversicherungspflichten Mitarbeitenden. Seit einem Dreivierteljahr hat sie zudem einen Auszubildenden in ihrem Geschäft.
Anfang Februar ruft sie die zur Verfügung gestellte Eingabemaske für den Ausbildungsunterstützungsfonds auf. Sie trägt die Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Vorjahres ein und gibt ihren Azubi an. Als Ergebnis sieht sie, dass sie mit ihrem Geschäft unterhalb der Bagatellgrenze für die Beteiligung am Fonds liegt. Daher könnte sie einfach über die Eingabemaske einen Antrag auf Austritt aus dem Fonds stellen. Frau Meier sieht aber auch, dass sie mit der Rückzahlung aus dem Fonds für ihren Azubi (= Ausbildungsausgleichskosten) unter dem Strich mehr Zahlungen aus dem Fonds bekommen würde, als sie in den Fonds einzahlen müsste.
Daher verzichtet Frau Meier darauf, einen Antrag auf Austritt aus dem Fonds zu stellen. Durch die Beteiligung am Fonds kann sie somit zum einen unmittelbar finanziell hiervon profitieren. Zum anderen kann sie das Angebot an unterstützenden Maßnahmen des Fonds in Anspruch nehmen.
Herr Neumann ist Inhaber eines kleinen Einzelhandelsgeschäfts in Bremen mit zwei sozialversicherungspflichte Mitarbeitenden in Teilzeit und einem Mitarbeitenden, der teilweise am Wochenende aushilft.
Im Februar ruft Herr Neumann die zur Verfügung gestellte Eingabemaske für den Ausbildungsunterstützungsfonds auf. Er trägt die Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Vorjahres ein. Als Ergebnis sieht er, dass er mit seinem Geschäft unterhalb der Bagatellgrenze für die Beteiligung am Fonds liegt. Da Herr Neumann keine Rückzahlung aus dem Fonds zu erwarten hat, weil er keine Azubis hat und auch keine Ausbildungsaktivitäten im kommenden Jahr plant, stellt er den Antrag auf Austritt aus dem Fonds. Dadurch verzichtet Herr Neumann auf die Beteiligung an dem Fonds. Allerdings kann er dann auch nicht die unterstützenden Maßnahmen des Fonds in Anspruch nehmen, wenn er ausbilden möchte. Diese Entscheidung kann Herr Neumann jedes Jahr neu treffen.

Der Fonds entsteht durch die Einzahlung aller Arbeitgeber:innen im Land Bremen und die Rückzahlung an ausbildende Arbeitgeber:innen.

Im Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds sind Maximalwerte von bis zu 0,3% von der Bruttolohnsumme (ohne Sonderzahlungen) sowie max. 2.500€ Rückzahlung festgelegt. Die konkreten Werte werden von dem Verwaltungsrat unter Beteiligung der Kammern und Sozialpartner:innen festgelegt.

Im ersten Jahr (2024/25) startet der Fonds mit folgenden Werten.

Die Beitragszahlung eines Unternehmens in den Ausbildungsunterstützungsfonds berechnet sich wie folgt:

Arbeitnehmerbruttolohnsumme* x 0,25% = Jährlicher Anteil am Fonds

(*Die Arbeitnehmerbruttolohnsumme ist der Gesamtbetrag aller Güter eines Arbeitgebers (Geld oder Geldeswert), den dieser an die beschäftigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen auszahlt).

Berechnungsbeispiel Beitragszahlung Ausbildungsfonds

Die Berechnung der Rückzahlungen (= des Ausbildungskostenausgleichs), den ein ausbildendes Unternehmen aus dem Fonds erhält, lautet:

Zahl der Ausbildungsverträge x 2.250 Euro = jährlicher Ausbildungskostenausgleich

Berechnungsbeispiel Ausbildungskostenausgleich

Unternehmen, deren Bruttolohnsumme unter 135.000€ liegt, fallen unter die Bagatellgrenze und können sich auf Antrag von der Umlage befreien lassen.

In den folgenden Beispielrechnungen wird dargestellt, wie sich die Beitragszahlungen in den Ausbildungsunterstützungsfonds und die Rückerstattungen aus dem Fonds ergeben könnten:

Eine Firma hat 9 sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende und 2 Auszubildende. Die Arbeitnehmerbruttolohnsumme für die 9 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden und die 2 Auszubildenden beträgt insgesamt 500.000€. Damit ergibt sich für das Unternehmen im Fall des maximalen Umlagesatzes von 0,3% der Bruttolohnsumme eine jährliche Einzahlung in den Fonds von 1.500€ (also 0,3% von 500.000€). Für die zwei Auszubildenden erhält das Unternehmen bei einem maximalen Ausbildungskostenausgleich von 2.500€ pro auszubildender Person und Jahr einen jährlichen Kostenausgleich aus dem Fonds von 5.000€. Damit ergibt sich in diesem Beispiel unter dem Strich eine Einnahme aus dem Fonds für das Unternehmen von 3.500€ pro Jahr.
Ein Unternehmen mit 19 Mitarbeitenden hat 3 Auszubildende. Für die Mitarbeitenden sowie die Auszubildenden beträgt die gesamte Arbeitnehmerbruttolohnsumme 1 Mio.€. Hieraus ergibt sich bei einem maximalen Umlagesatz von 0,3% eine jährliche Beitragszahlung zum Fonds von 3.000€. Das Unternehmen erhält für die drei Auszubildenden bei einem maximalen Ausbildungskostenausgleich von 2.500€ pro Ausbildungsvertrag und Jahr einen jährlichen Kostenausgleich aus dem Fonds von 7.500€. Somit hat das Unternehmen insgesamt Einnahmen aus dem Fonds von 4.500€ pro Jahr.

Fragen und Antworten

Das stimmt so natürlich nicht. Das Land wird auch weiterhin in Berufsschulen, Berufsorientierung und ausbildungsunterstützende Maßnahmen und Projekte investieren. Neu geplant ist auch ein Aus- und Weiterbildungscampus für 100 Mio. Euro im Rahmen des Klimapakets. Im Ausbildungsfonds geht es um zusätzliche Maßnahmen für die Betriebe.
Es macht Sinn, dieses Angebot zu ergänzen, um die Bedarfe der Betriebe zu decken. Daher werden die Maßnahmen des Fonds auch ergänzend zu den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit gestaltet und gut aufeinander abgestimmt.
Die bestehenden Probleme auf das Bildungssystem zu reduzieren, greift zu kurz. Die Ursache liegt in einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, die wir in allen Bundesländern haben. Der Ausbildungsfonds und die daraus finanzierten Maßnahmen sind ein Baustein, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. So werden Auszubildende und Unternehmen JETZT unterstützt, Problemlösungen zu finden.
Es ist gut, dass es viele Angebote gibt. Die Besetzung der Plätze funktioniert nur, wenn allen Jugendlichen, die Interesse an einer Ausbildung haben, die Chance auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz gegeben wird – auch bei schwierigeren Ausgangsbedingungen. Zudem fällt es vielen, insbesondere kleinen Handwerksbetrieben schwer, Jugendliche für eine Ausbildung bei ihnen zu begeistern. Die professionelle Nutzung von sozialen Medien, die proaktive Ansprache von Frauen und Migrant:innen fällt nicht allen leicht. Daher wird der Ausbildungsunterstützungsfonds hier Angebote für die Unternehmen vorhalten.
Die Welt ist nicht mehr so wie vor 30 Jahren. Die Gesellschaft und Arbeitswelt ist eine andere und Fachkräfte werden mehr denn je benötigt. Daher müssen wir zwingend handeln. Die Welt ist unübersichtlicher geworden und das Überangebot an Optionen erschwert es den Jugendlichen, sich zu orientieren und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig haben einige Betriebe Schwierigkeiten, modern und für junge Menschen attraktiv aufzutreten. Dazu gehört der Umgang auf Augenhöhe ebenso wie gute Ausbildungsbedingungen oder auch erzieherische-unterstützende Aufgaben. Damit Ausbildung auch heute und in Zukunft eine attraktive Perspektive darstellt, unterstützt der Fonds Betriebe und Auszubildende gleichermaßen darin, dass Ausbildung im Betrieb gelingt. Zudem findet der Wandel bereits statt: Umlagesysteme in verschiedenen Wirtschaftszweigen zeigen positive Auswirkungen, z.B. auf die Ausbildungsqualität.
Ganz ohne Bürokratie geht es nicht. Diese wird aber so schlank wie möglich gestaltet sein. Ein:e Arbeitgeber:in braucht lediglich die Gesamtbruttolohnsumme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und die Anzahl der Azubis zu nennen. Dann wird ein Bescheid ausgestellt. Das ist also tatsächlich überschaubar.
Ganz im Gegenteil. Gerade kleine Ausbildungsbetriebe bekommen mehr Geld aus dem Fonds als sie einzahlen. Zudem sind die Maßnahmen, die die Betriebe bei der Ausbildung unterstützen sollen, besonders auf die Bedarfe kleinerer Betriebe zugeschnitten. Wenn ein Betrieb z.B. keinen Azubi für seinen Ausbildungsplatz findet, kann er sich unterstützen lassen, damit das wieder gelingt. Und gerade für die kleinsten Betrieben gibt es die Möglichkeit, dass diese aus der Fondsumlage austreten können. Dazu ist nur eine einfache Angabe notwendig.
Wir begrüßen „Ausbildung Innovativ “ und wollen diese Vereinbarung fortführen. Aber die Ergebnisse reichen nicht aus. Insofern verstärken wir die bisherigen Aktivitäten durch den Fonds. Zudem nimmt der Fachkräftemangel immer weiter zu. Es ist notwendig, neue Wege zu gehen.
Im Gegenteil, denn es ist ein Standortvorteil. Unternehmen die ausbilden, können auf umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen zurückgreifen und werden so mehr Jugendliche ausbilden können. Davon profitiert der ganze Standort. Zudem motiviert der Ausbildungsfonds Betriebe, die bisher nicht oder nicht mehr ausbilden, eigene Auszubildende einzustellen. Das kommt ebenfalls der Bremer Wirtschaft und dem Standort zugute.
Genau darum geht es. Manche Branchen haben es schwerer als andere, weil insbesondere die anstrengenden Berufe und die, in denen man sich auch die Hände schmutzig macht, oft nicht hoch im Kurs stehen. Diese Berufe müssen über Öffentlichkeitsarbeit, Marketing etc. aufgewertet werden. Betriebe werden durch den Fonds unterstützt, ihre Ausbildungsaktivitäten und ihre Ansprache an zukünftige Auszubildende zu optimieren.
Der Ausbildungsfonds ist ein Solidaritätsfonds und kommt so allen Unternehmen zugute, da mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen. Durch die vielfältigen Maßnahmen wird der Standort für Unternehmen und Jugendliche attraktiver. Unternehmen, die ausbilden, profitieren durch die vielen Rückerstattungen aus dem Fonds. Er ist aber auch ein solidarischer Beitrag für die kleineren Betriebe, die es schwerer als große haben, Nachwuchskräfte zu finden und dauerhaft zu halten. So können auch kleine Betriebe durch den Fonds z. B. auf Ausbildungsbetreuer:innen oder Sozialpädagog:innen zugreifen, wie es sie in größeren Unternehmen oft gibt.
Der Fonds ist eine Umlage, das heißt, das eingenommene Geld wird wieder an die Betriebe abgeführt. Einmal in Form von Rückerstattung und einmal in Form von Maßnahmen. Das Ziel ist es, Ausbildung zu fördern und die Betriebe zu unterstützen, die sich für Ausbildung engagieren. Denn wer ausbildet, übernimmt gesellschaftliche Verantwortung und schafft die Fachkräfte von morgen. Bei vielen Ausbildungsbetrieben führt der Fonds eher zu einer Entlastung, da sie mehr erstattet bekommen als sie einzahlen. Die Belastungen durch den Fonds sind minimal - für ganz kleine Unternehmen gibt es auch noch zusätzlich eine Bagatellgrenze.
Wichtig ist, auch den jungen Menschen eine Chance zu geben, die nicht dem Idealbild entsprechen. Dies fordert von den Betrieben teilweise viel oder überfordert sogar; auch ist ein Umdenken notwendig und der Aufwand wird höher. Daher wird aus dem Fonds Unterstützung bereitgestellt, um die Betriebe dabei nicht alleine zu lassen. Wir haben viele junge Menschen in Bremen und sollten dieses Potential auch nutzen aber das geht nur, wenn wir uns gegenseitig mehr zutrauen und neue Wege gehen. Der Fonds bietet dazu die Möglichkeit.
Ausbildungsumlagen sind kein Novum. In der Pflege und in den Bau- und Ausbaugewerken gibt es bereits Ausbildungsumlagen. Auch in anderen Ländern, wie in Dänemark, Spanien, Brasilien oder den USA, gibt es ähnliche Konzepte. Seit den 70ern ist die Abgabe zur Stärkung der Ausbildung immer wieder Teil der politischen Diskussion in Deutschland. Bereits 1976 und 2004 gab es auf Bundesebene Ansätze, eine gesetzliche „Berufsausbildungsabgabe“ einzuführen. Gewerkschaften und die Arbeitnehmerseite fordern regelmäßig diese Initiativen und unterstützen auch den Bremer Gesetzesentwurf. Bremen ist in der Ausgestaltung des Ausbildungsfonds auf Landesebene Vorreiter und wird so auch überregional wahrgenommen, da mit dem Ausbildungsunterstützungsfonds eine innovative Lösung für das Fachkräfteproblem eingeführt wird.
Nein, aber der Fonds ist ein ergänzender Ansatz zu den bisherigen Maßnahmen, die ergriffen wurden. Selbstverständlich muss weiterhin der Bildungsauftrag des Staates ausgeführt und ausgebaut werden. Es bedarf außerdem der vielfältigen Unterstützung durch die Jugendberufsagentur und das bremische Ausbildungsbündnis Ausbildung: innovativ soll weitergeführt werden. Der Fonds setzt dort an, wo die genannten Konzepte nicht ganzheitlich eingreifen (können). Er ist ein Baustein, um betriebliche Ausbildungsplätze besser besetzen zu können, die Ausbildungsqualität zu verbessern, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten und der betrieblichen Ausbildung mehr Unterstützung an die Hand zu geben.
Ein breit besetzter Verwaltungsrat steuert die Ausgestaltung des Fonds im Rahmen der Vorgaben des Gesetzgebers. Der Verwaltungsrat besteht aus den Kammern, Sozialpartner:innen, dem Senat und dem Magistrat Bremerhaven. Die Wirtschaft hat also die Möglichkeit, die konkrete Ausgestaltung des Fonds mitzubestimmen. Das Gesetz gibt einen Korridor vor, in dem der Fonds praxis- und bedarfsgerecht weiterentwickelt und optimiert werden kann. Außerdem ist eine regelmäßige Überprüfung des Ausbildungsunterstützungsfonds vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung wird dann an die sich ändernden Bedarfe angepasst.
Die Abgabe ist auf maximal 0,3 Prozent festgelegt. Konkret bedeutet das: Bei einer Arbeitnehmerbruttolohnsumme von insgesamt 1.000.000 Euro beträgt die Abgabe 3.000 Euro im Jahr. Das ist eine sehr moderate Abgabe - insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Betriebe pro auszubildender Person bis zu 2.500 Euro im Jahr erstattet bekommen und von den vielfältigen Maßnahmen, die aus dem Fonds bezahlt werden, profitieren

Quellen: Bibb-Daten

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