Ausbildungsfonds des Landes Bremen
Um die Situation der Ausbildung in Bremen zu verbessern, hat der Senat den Ausbildungsunterstützungsfonds beschlossen. Dieser Fonds wird ein wichtiges Instrument sein, um Jugendliche in der Ausbildung zu unterstützen, zu fördern und gleichzeitig vor allem kleine Unternehmen zu entlasten, die den Großteil der Ausbildungen übernehmen. Der Bedarf an Fachkräften wird weiter zunehmen, daher muss eine möglichst breite Zielgruppe für die Ausbildung gewonnen werden. Die Basis einer zukunftsgerichteten Fachkräftesicherung ist die duale Berufsausbildung. Um diese zu stärken, sollen sowohl die Potenziale junger Menschen mit schwierigen Startbedingungen als auch kleine Betriebe mit gezielten Maßnahmen unterstützt werden.
Zum Ausbildungsunterstützungsfonds gibt es viele Debatten im Land. Oft sind diese geprägt von falschen Bildern und Informationen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, wie der Fonds funktioniert und die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website des Ausbildungsfonds: www.ausbildungsfonds-bremen.de
Hier finden Sie die Pressemitteilungen zum Thema
Informationen zum Ausbildungsunterstützungsfonds
Welche Arbeitgeber:innen / Betriebe müssen sich melden?
Alle im Land Bremen ansässigen
Wann müssen sich Betriebe melden?
Jeweils bis zum 28.02. eines
Was müssen Betriebe melden?
Der Fonds erzeugt nur einen geringen Aufwand für Betriebe. Es müssen in der Regel nur zwei Kerndaten gemeldet werden, die den Betrieben bereits vorliegen:
- Arbeitnehmer:innenbruttolohnsumme des Vorjahres: Die Abgabe wird anhand der Arbeitnehmer:innenbruttolohnsumme der Arbeitgeber:innen Die Informationen zur Berechnung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- Anzahl der Auszubildenden: Der Rückerstattungsanspruch wird anhand der der Auszubildenden festgelegt. Die Informationen zur Berechnung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- Ggf. Nachweis über die Beteiligung an einem bereits
- Ggf. Antrag auf Berücksichtigung von wirtschaftlichen Härten (z.B. Insolvenz)
Es wird eine bedienungsfreundliche digitale Eingabemöglichkeit für die Daten zur Verfügung gestellt.
Alternativ werden übersichtliche Formulare für die schriftliche Übermittlung zur Verfügung gestellt, falls man die digitale Möglichkeit nicht nutzen möchte.
In den folgenden Beispielen wird dargestellt, wie Arbeitgebende ihre Eingaben zum Landeausbildungsunterstützungsfonds tätigen können:
Also setzt er sich am 01.02. an seinen Schreibtisch, ruft die zur Verfügung gestellte Eingabemaske auf und trägt die Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Vorjahres, die er aus seinen Betriebsdaten ablesen kann, in die Maske ein. Als direkte Rückmeldung sieht er, dass die Bagatellgrenze (in diesem Jahr) für ihn nicht greift. Danach meldet er seine zwei Auszubildenden und stellt damit gleichzeitig den Antrag auf Rückerstattung von 2500 Euro pro Azubi (Kostenausgleich).
Nachdem er seine Daten noch einmal überprüft hat, schickt er sie per Mausklick ab und erwartet den entsprechenden Bescheid zur Prämie.
Anfang Februar ruft sie die zur Verfügung gestellte Eingabemaske für den Ausbildungsunterstützungsfonds auf. Sie trägt die Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Vorjahres ein und gibt ihren Azubi an. Als Ergebnis sieht sie, dass sie mit ihrem Geschäft unterhalb der Bagatellgrenze für die Beteiligung am Fonds liegt. Daher könnte sie einfach über die Eingabemaske einen Antrag auf Austritt aus dem Fonds stellen. Frau Meier sieht aber auch, dass sie mit der Rückzahlung aus dem Fonds für ihren Azubi (= Ausbildungsausgleichskosten) unter dem Strich mehr Zahlungen aus dem Fonds bekommen würde, als sie in den Fonds einzahlen müsste.
Daher verzichtet Frau Meier darauf, einen Antrag auf Austritt aus dem Fonds zu stellen. Durch die Beteiligung am Fonds kann sie somit zum einen unmittelbar finanziell hiervon profitieren. Zum anderen kann sie das Angebot an unterstützenden Maßnahmen des Fonds in Anspruch nehmen.
Im Februar ruft Herr Neumann die zur Verfügung gestellte Eingabemaske für den Ausbildungsunterstützungsfonds auf. Er trägt die Arbeitnehmerbruttolohnsumme des Vorjahres ein. Als Ergebnis sieht er, dass er mit seinem Geschäft unterhalb der Bagatellgrenze für die Beteiligung am Fonds liegt. Da Herr Neumann keine Rückzahlung aus dem Fonds zu erwarten hat, weil er keine Azubis hat und auch keine Ausbildungsaktivitäten im kommenden Jahr plant, stellt er den Antrag auf Austritt aus dem Fonds. Dadurch verzichtet Herr Neumann auf die Beteiligung an dem Fonds. Allerdings kann er dann auch nicht die unterstützenden Maßnahmen des Fonds in Anspruch nehmen, wenn er ausbilden möchte. Diese Entscheidung kann Herr Neumann jedes Jahr neu treffen.
Der Fonds entsteht durch die Einzahlung aller Arbeitgeber:innen im Land Bremen und die Rückzahlung an ausbildende Arbeitgeber:innen.
Im Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds sind Maximalwerte von bis zu 0,3% von der Bruttolohnsumme (ohne Sonderzahlungen) sowie max. 2.500€ Rückzahlung festgelegt. Die konkreten Werte werden von dem Verwaltungsrat unter Beteiligung der Kammern und Sozialpartner:innen festgelegt.
Im ersten Jahr (2024/25) startet der Fonds mit folgenden Werten.
Die Beitragszahlung eines Unternehmens in den Ausbildungsunterstützungsfonds berechnet sich wie folgt:
Arbeitnehmerbruttolohnsumme* x 0,25% = Jährlicher Anteil am Fonds
(*Die Arbeitnehmerbruttolohnsumme ist der Gesamtbetrag aller Güter eines Arbeitgebers (Geld oder Geldeswert), den dieser an die beschäftigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen auszahlt).

Die Berechnung der Rückzahlungen (= des Ausbildungskostenausgleichs), den ein ausbildendes Unternehmen aus dem Fonds erhält, lautet:
Zahl der Ausbildungsverträge x 2.250 Euro = jährlicher Ausbildungskostenausgleich

Unternehmen, deren Bruttolohnsumme unter 135.000€ liegt, fallen unter die Bagatellgrenze und können sich auf Antrag von der Umlage befreien lassen.
In den folgenden Beispielrechnungen wird dargestellt, wie sich die Beitragszahlungen in den Ausbildungsunterstützungsfonds und die Rückerstattungen aus dem Fonds ergeben könnten:
Fragen und Antworten
Quellen: Bibb-Daten
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Kontakt
Ansprechperson auf strategischer Ebene
Claudia Koring
Freie Hansestadt Bremen | Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Stellv. Leitung Referat 22 - Berufsbildungspolitik, Regionale Bündnisse, Grundsatzfragen der
Finanzierung von Aus- und Weiterbildung
Hutfilterstr. 1-5 | 28195 Bremen
Tel: +49 421 361 41231
claudia.koring@wae.bremen.de

„Ich, Thomas Sengewald, unterstütze den Fonds als Arbeitnehmer-Vizepräsident der Handwerkskammer Bremen, als Gewerkschafter und als Handwerker zu hundert Prozent. Vor allem kleine Handwerksbetriebe haben oft Probleme, die Auszubildenden zu finden, die zu ihnen passen. Wir müssen Betrieben dabei helfen, ihren gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen. Es gibt bereits sehr gute Beispiele für umlagefinanzierte Regelungen. Der Landesausbildungsunterstützungsfonds ist eine Chance, im Land Bremen etwas zu bewegen und Ausbildungsbetriebe zu unterstützen."

„Die Unternehmen, die über einen Fachkräftemangel klagen, sollten sich darüber Gedanken machen, wie sich diese Klagen zu den zurückgehenden Zahlen bei der Berufsausbildung verhalten. Der Trend kann nicht durch Sonntagsreden gestoppt werden. Gefordert sind nicht nur die Unternehmen. Auch der Staat kann nicht untätig bleiben. Soweit keine Tarifverträge zur Verbesserung der Ausbildungssituation zustandekommen, ist der Staat gefordert. Als eine der möglichen Maßnahmen bieten sich Abgaben für einen Ausbildungsfonds an. Beispiele z. B. aus Dänemark zeigen, welche Erfolge diese haben können. Ich unterstütze derartige Maßnahmen."

„Die Berufsausbildung ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Wirtschaft. Alle profitieren von gut ausgebildeten Fachkräften. Daher müssen sich auch alle Betriebe an der Finanzierung der Ausbildung und der Verbesserung der Ausbildungsqualität über eine Umlage beteiligen. Die Kostenentlastung der Ausbildungsbetriebe sowie aus dem Ausbildungsunterstützungsfonds insbesondere für die kleinen und mittleren Betriebe wird die Ausbildungsbereitschaft stärken. Das dänische Beispiel zeigt, dass ein solcher Fonds – einmal eingeführt – aufgrund seiner Vorteile für alle breite Akzeptanz in der in der Wirtschaft findet."