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Landesstrategie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit

Drei Personen stehen in einem Labor vor einem Bildschirm, der digital besprüht werden soll

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Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit in Bremen - zwei Ziele, viele Ansatzpunkte und noch mehr Maßnahmen

Gleiches Geld für gleiche oder gleichwertige Arbeit – das steckt hinter dem Begriff Entgeltgleichheit. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung im Berufsleben. Gendergerechtigkeit bezieht sich zudem auf Strukturen in Unternehmen und auf dem Arbeitsmarkt, die allen Geschlechtern gleiche Chancen im Erwerbsleben sichern.

In der Landesstrategie wird ausführlich dargestellt, welche Ansatzpunkte und daraus abgeleitete Handlungsfelder und Maßnahmen dazu beitragen Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit zu fördern.

Ansatzpunkte für mehr Entgeltgleichheit

  • der rechtliche Grundsatz der Entgeltgleichheit
  • rechtliche Umsetzung der Entgeltgleichheit
  • geringere Entgeltdifferenzen in tarifgebundenen Bereichen
  • Nutzung des Gender Pay Gaps als Indikators
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Praxisbeispiel Entgeltgleichheit:

KMU-Gleichstellungscheck bei der BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven

Ansatzpunkte für mehr Gendergerechtigkeit

  • Verteilung der Geschlechter auf Berufe und Branchen
  • Anteile der Geschlechter in Führungspositionen
  • Arbeitszeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Praxisbeispiel Gendergerechtigkeit:

Warum gibt es so wenige Frauen in IT-Jobs?

Mit der Landesstrategie Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit will die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der bremischen Unternehmen stärken sowie die Unternehmens- und Standortattraktivität Bremens für Fachkräfte erhöhen.

Die Senatsstrategie wird in Kooperation mit der ZGF und der Arbeitnehmerkammer umgesetzt. Sie erfolgt in enger Abstimmung mit den Sozialpartner:innen, Kammern und Branchenverbänden. Die Strategie dient dabei als Grundlage für künftige Maßnahmen zur Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit. Sie soll für den öffentlichen Dienst und öffentliche Unternehmen neue Strukturen schaffen, als Vorbild dienen und die Privatwirtschaft durch Information und Beratung dabei unterstützen, Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit zu fördern.

Neben den 28 neu geplanten Maßnahmen, werden in der Landesstrategie auch bestehende Maßnahmen und Good Practise Beispiele benannt.




Insgesamt werden in der Landesstrategie 28 Maßnahmen jeweils mit konkreten Zielen, Inhalten, Verantwortlichen, Umsetzungszeiträumen und Kriterien zur Messung der Zielerreichung in drei unterschiedlichen Handlungsfelder dargestellt:

  • Handlungsfeld 1 zur Verwirklichung von Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben
  • Handlungsfeld 2 zur Gewährleistung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männer
  • Handlungsfeld 3 zur Umsetzung von Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit


Beispiele Handlungsfeld 1

Maßnahme: „Ausbildung zum/zur Erzieher:in attraktiver gestalten“

  • Verstetigung der praxisorientierten Ausbildung (PiA) zum/zur Erzieher:in
  • Ausbau des Anteils der PiA-Ausbildung und ähnlicher praxisorientierter Ausbildungen an den Ausbildungsabschlüssen zum/zur Erzieher:in

Maßnahme: „Sensibilisierung, Beratung und Schulung zur Führung in Teilzeit“

  • Seminarreihe zu innovativen Arbeitszeitmodellen und –kulturen sowie Möglichkeiten flexibler Führungs- und Karrieremodelle für Frauen
  • Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit zu den genannten Themen u. a. über die Vermittlung „guter Praxis“

Maßnahme: „Beratungsangebot für Frauen in der Promotions- oder Post-Doc-Phase“

  • Die Beratenen erhalten Unterstützung beim Anstreben einer Höhergruppierung oder bei Fragen rund um Befristungen oder Teilzeitarbeit

Maßnahme: „Tandem Power – Wirtschaft trifft Nachwuchs“

  • Einführung der Schüler:innen in unterschiedliche Themenfelder, z. B. Kreativität, Programmieren und Medienkompetenz
  • Tandem zwischen Mitarbeitenden von Unternehmen und Schüler:innen über einen gemeinsamen Projekt-Tag

 


Beispiele Handlungsfeld 2

Maßnahme: „Fortführung der Initiative zur Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes“

  • Initiative für eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes, entsprechend der Vorschläge der ASMK

Maßnahme: „Tarifbindung, Tariftreue und Vergaberecht“

  • Ausweitung der Tariftreuepflicht bei öffentlichen Vergaben auf Dienstleistungen sowie EU-weite Ausschreibungen
  • Förderung der Verbreitung und Anwendung tariflicher Arbeitsbedingungen durch Gespräche zwischen Wirtschafts- und Sozialpartner:innen
  • Prüfung der Möglichkeiten, bereits geltende Vorgaben um den Aspekt der Entgeltgleichheit zu konkretisieren (bspw. § 18 Abs. 3 TtVG, der diejenigen Anbietenden priorisiert, die die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern)

Beispiele Handlungsfeld 3

Maßnahme: „Maßnahmen in den öffentlichen Unternehmen des Landes Bremen“

  • Adressierung der Landesstrategie Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit in den Aufsichtsräten der bremischen öffentlichen Unternehmen durch die Aufsichtsratsvorsitzenden
  • Aufnahme der Durchführung entsprechender Untersuchungen als inhaltliches Ziel in den Tantiemevereinbarungen der Geschäftsführungen
    • umzusetzen durch die jeweiligen Aufsichtsratsvorsitzenden bei der Verhandlung der jährlichen Tantiemevereinbarung.
    • Falls keine Tantiemevereinbarung vorhanden oder nicht durchsetzbar ist, wird ggf. ein anderer Weg vereinbart.

Maßnahme: „Analyse und Maßnahmen in der Privatwirtschaft und Begleitung durch eine Zertifizierung oder ein Qualitätssigel“

  • eigenständige Durchführung von Untersuchungen zum Stand der Gleichstellung der Geschlechter und/oder der Entgeltgleichheit in Unternehmen der Privatwirtschaft, Ableiten und Ergreifen von Maßnahmen für weitere Verbesserungen
  • Auswahl aus vorgeschlagenen Untersuchungsverfahren („betriebliche Prüfverfahren“), wie bspw. gb-check für Prüfungen der Gleichbehandlung bei der Beschäftigung, eg-check.de für Prüfungen der Entgeltgleichheit oder KMU-Gleichstellungscheck, speziell für kleinere und mittlere Unternehmen
  • Honorierung der Untersuchungen durch ein Zertifikat oder Prüfsiegel
  • Jury für die Vergabe und Vergabekriterien noch zu entscheiden

Maßnahme: „Pilotanwendung eines Analyseverfahrens zur Gendergerechtigkeit in Unternehmen“

  • Pilotanwendung des Analyseinstrumentes „Fair Solution“ in ein oder zwei Unternehmen
  • Ermittlung des Beratungsbedarfs und Ableiten von Maßnahmen zur Reduzierung der (erwartbar) festgestellten Gender Gaps
  • beraterische Begleitung der Unternehmen über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten

Maßnahme: „Fachlicher Austausch der Sozialpartner:innen“

  • Vorhandene Gesprächsformate der Sozialpartner:innen werden genutzt und ggf. intensiviert, um sich zu inhaltlichen Schwerpunkten der Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben und der Entgeltgleichheit auszutauschen.
  • Beispiele für Themen: Bildung/Berufswahl, Arbeitszeitmodelle, Frauen in Führung, Arbeitsbewertung, Prüfverfahren für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit, Tarifbindung

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